Österreich führt ab April eine Kennzeichnungspflicht für versteckte Preiserhöhungen ein. Das Parlament in Wien verabschiedete ein Gesetz, das größere Supermärkte und Drogerien verpflichtet, Kunden 60 Tage lang zu warnen, wenn die Füllmenge eines Produktes bei gleichbleibender Packungsgröße sinkt und der Preis nicht entsprechend reduziert wird.
Die Händler müssen künftig einen verständlichen Hinweis wie „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“ anbringen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Hinweispflicht entfällt, wenn Hersteller auf der Packung klar über die gesunkene Menge informieren oder wenn die Preissteigerung unter drei Prozent liegt.
Die Regierung aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos will mit dem Gesetz die hohe Inflation bekämpfen. Das Phänomen der versteckten Preissteigerung ist auch als „Shrinkflation“ bekannt. Vertreter der Wirtschaft bezweifeln den Angaben zufolge, dass die Maßnahme funktioniert. Die Wirtschaftskammer argumentiert, die neue Regel bedeute mehr Aufwand für die Händler und führe wiederum zu höheren Preisen. Einige Handelsketten wie die Rewe-Tochter Billa weisen bereits jetzt freiwillig auf solche Produkte hin.
In Frankreich, Rumänien und Ungarn gelten entsprechende Pflichten bereits. In Deutschland steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“ Was daraus konkret wird, ist laut der Mitteilung noch offen.