Eindringen in Schlachthof Oldenburger Gericht verurteilt Tierschützer zu Schadenersatz

Das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg hat zwei so genannte Tierschutzaktivisten zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Sie waren unbefugt in einen Schlachthof eingedrungen und hatten Videoaufnahmen gemacht. 

Mittwoch, 16. Juli 2025, 10:41 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Letztes Wort womöglich nicht gesprochen: Sowohl der Schlachthofbetreiber als auch die Aktivisten können noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Bildquelle: Getty Images

Das Landgericht Oldenburg in Niedersachsen hat zwei so genannte Tierschutzaktivisten zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Sie waren im Frühjahr 2024 ohne Erlaubnis in einen Schlachthof in Lohne (Landkreis Vechta) eingedrungen, wie das Gericht mitteilte. Das Gelände war umzäunt.

Organisation Animal Rights Watch beteiligt

Eine der Aktivistinnen muss zusätzlich für die Veröffentlichung von Videoaufnahmen aufkommen. Diese zeigen die Betäubung von Schweinen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie für die Verbreitung des Materials durch die deutsche Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) verantwortlich war. Ihrem Mitstreiter konnte dies nicht nachgewiesen werden. Beide müssen jedoch die Anwaltskosten tragen.

ARIWA wurde 2004 gegründet. Der Verein hat rund 30 Ortsgruppen in der Bundesrepublik und tritt für die gesellschaftliche Anerkennung von Tierrechten ein. Nach dem von ARIWA vertretenen Tierrechtsverständnis wird das Nutzen und Töten von Tieren grundsätzlich anbgelehnt. 

Schlachthofbetreiber fordert hohen Schadenersatz

Die heimlich aufgenommenen Videos dokumentieren, wie Mitarbeiter Schweine in eine Gondel treiben und in einen Schacht fahren. Dort betäuben sie die Tiere mit hochkonzentriertem Kohlendioxid. Diese Methode wenden Schlachthöfe häufig an. Die Aufnahmen zeigen, wie die Schweine unruhig werden und schreien.

Der Betreiber des Schlachthofs fordert Schadenersatz in Höhe von rund 98.000 Euro. Über die genaue Summe muss ein weiteres Verfahren entscheiden, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Sowohl der Schlachthofbetreiber als auch die Aktivisten können innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.

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