Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland hat sich im April 2025 weiter abgeschwächt. Die Zuwachsrate lag bei 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Bereits im März 2025 hatte sich der Anstieg mit einem Plus von 5,7 Prozent verlangsamt. In den Monaten von Juli 2024 bis Januar 2025 waren noch zweistellige Zuwachsraten verzeichnet worden.
Die Amtsgerichte meldeten für Februar 2025 insgesamt 2.068 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entspricht einem Anstieg von 15,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,0 Milliarden Euro. Im Februar 2024 hatten die Forderungen bei rund 4,1 Milliarden Euro gelegen.
Die höchste Insolvenzhäufigkeit verzeichnete der Bereich Verkehr und Lagerei mit 10,0 Fällen je 10.000 Unternehmen. Es folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wie Zeitarbeitsfirmen mit 9,3 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Insgesamt gab es im Februar 2025 in Deutschland 6,0 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Februar 2025 um 4,8 Prozent auf 6.075 Fälle. Das Statistische Bundesamt wies darauf hin, dass die Insolvenzstatistik nur Geschäftsaufgaben erfasst, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen. Geschäftsaufgaben aus anderen Gründen oder vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten werden nicht berücksichtigt.