Getränkeindustrie Paulaner gewinnt Rechtsstreit um Cola-Mix-Design

Die Münchner Brauerei Paulaner hat einen Rechtsstreit gegen die Karlsberg Brauerei gewonnen. Das Landgericht München untersagte Karlsberg die Nutzung des bisherigen Designs ihrer Brauerlimo. Ein weiterer Rechtsstreit um das Spezi-Design steht bereits bevor.

Mittwoch, 26. März 2025, 08:15 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Der Spezi-Hersteller Paulaner hatte sich vor dem Landgericht München vor allem gegen Farben und Formen auf den Flaschen und Dosen der Brauerlimo gewehrt – mit Erfolg. Bildquelle: Getty Images

Die Münchner Brauerei Paulaner hat einen Rechtsstreit um das Design ihrer Cola-Mix-Getränke gegen die Karlsberg Brauerei aus Homburg gewonnen. Das Landgericht München untersagte Karlsberg die Nutzung der bisherigen farblichen Produktaufmachung ihrer „Brauerlimo“, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Paulaner hatte gegen Karlsberg geklagt, weil die Münchner eine Verwechslungsgefahr bei den Getränken sahen. Stein des Anstoßes war die von Karlsberg verwendete Gestaltung mit fünf Farben im Wellendesign. Paulaner hat ein ähnliches Design als „Fünf-Farben-Welle“ markenrechtlich schützen lassen. Anders als bei Paulaner verlaufen die Farben bei Karlsberg allerdings senkrecht.

Das Gericht folgte der Argumentation von Paulaner. Die Farbgestaltung springe besonders ins Auge und werde von Verbrauchern als Herkunftshinweis aufgefasst, teilte das Gericht mit. Karlsberg hatte dagegen argumentiert, dass viele Limonaden-Produkte eine farbenfrohe Aufmachung hätten und es erhebliche Unterschiede zwischen den Designs gebe.

Berentzen muss sich vor Gericht verantworten

Der nächste Rechtsstreit um das Spezi-Design steht bereits bevor. Am 8. Juli wird sich das Landgericht mit der Optik von Berentzens Mio Mio Cola-Orange befassen.

Paulaner war 2022 selbst Beklagte in einem anderen Spezi-Streit. Die Augsburger Brauerei Riegele, die sich „Spezi“ 1956 als Warenzeichen hatte eintragen lassen, wollte damals Lizenzgebühren für die Nutzung des Namens „Paulaner Spezi“. Das Landgericht München wies die Klage ab. Grundlage dafür war eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung aus dem Jahr 1974, die Paulaner die Nutzung des Namens erlaubt.

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