Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Unterlassungsklagen gegen fünf bekannte Unternehmen eingereicht. Der Umweltverband wirft Coty, L'Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom irreführende Werbung mit Umweltvorteilen vor.
Tchibo wegen Schuhen und Kleidung im Visier
Der US-amerikanische Kosmetikkonzern Coty mit deutschem Sitz in Darmstadt bewarb laut der Klageschrift Sonnencreme als „ocean friendly“, ohne diese Eigenschaft näher zu erläutern. Tchibo und Deichmann bezeichneten der DUH zufolge Schuhe und Kleidung als „nachhaltig“, ohne dies zu begründen. Die Baumarktkette Toom bewarb Laminat als „gut für die Umwelt“. Auch das von L'Oréal beworbene „Nachhaltigkeits-Engagement“ stellt der Umweltverband infrage.
Drei der beklagten Unternehmen haben nach eigenen Angaben bereits auf die Vorwürfe reagiert. Eine Sprecherin von Coty Deutschland zeigte sich überrascht über die Klage. Der Konzern habe bereits im vergangenen Jahr entschieden, die Bezeichnung „ocean friendly“ nicht mehr zu verwenden und die Produktion umgestellt. „Die Deutsche Umwelthilfe ist seit Januar darüber informiert“, sagte die Sprecherin. Die Werbeaussage verteidigte sie als gerechtfertigt, da diese auf wissenschaftlichen Studien basiere.
Unternehmen passen Werbeaussagen an
Deichmann teilte mit, das Unternehmen habe bereits Anpassungen bei der Verwendung des Begriffs „nachhaltig“ im Online-Shop vorgenommen. Auch Tchibo hat nach eigenen Angaben auf eine Abmahnung der DUH reagiert. L'Oréal und Toom wollten sich zunächst nicht weiter äußern.
Die DUH hat nach eigenen Angaben seit Dezember 2024 insgesamt 19 Verfahren wegen möglicherweise ungerechtfertigter Werbung mit Umweltvorteilen angestrengt. In 64 Fällen erwirkte der Verband Unterlassungserklärungen gegen Unternehmen wegen irreführender Werbung mit Klima- oder Umweltvorteilen.