Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das irreführende Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz künftig härter sanktioniert. Unternehmen, die mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werben, müssen diese Behauptungen künftig belegen können. Andernfalls drohen Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen, wie aus der verabschiedeten Vorlage hervorgeht.
Die Neuregelung verbietet zudem die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen stimmten für den Entwurf, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Die anwesenden Abgeordneten von AfD und Linksfraktion votierten dagegen, wie Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mitteilte.
Die neuen Regeln treten am 27. September 2026 in Kraft. Der Bundesrat hatte eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte und Verpackungen gefordert. Der zuständige Bundestagsausschuss verwies jedoch auf die zeitlichen Vorgaben der Europäischen Union. Stattdessen soll sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einsetzen.
„Verpackungen sollen nicht vernichtet werden müssen“, zitierte die Mitteilung die SPD-Abgeordnete Nadine Heselhaus. Sowohl der Bundesrat als auch der Nationale Normenkontrollrat kritisierten den bürokratischen Aufwand, der mit der Umsetzung der EU-Richtlinie verbunden ist.
