Die Europäische Kommission hat für den heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf angekündigt, der unter dem Stichwort „Omnibus“ die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vereinfachen soll.
Mit Initiative soll Bürokratie abgebaut werden
Die Initiative ist Teil der Bemühungen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken will. Die Bürokratielasten der Unternehmen sollen demnach um 25 Prozent gesenkt werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen werden sogar 35 Prozent angestrebt.
Dr. Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), kommentiert: „Das erste Omnibus-Paket zum Bürokratieabbau ist ein Hoffnungsschimmer für unsere Wirtschaft, aber nicht mehr.“
Sie stellt fest: „Europas Unternehmen fühlen sich erdrückt von dem Wust an Regulierungen, der sich insbesondere in den vergangenen fünf Jahren über sie gewälzt hat. Die deutschen Mittelständler und ihre Mitarbeiter mit ihren internationalen Geschäftsverbindungen trifft das ganz besonders stark.“
Anwendungsbereich der CSRD wird eingeschränkt
Unternehmen bräuchten dringend weniger Bürokratie, klarere Regeln und eine praxisnahe Ausrichtung der Vorgaben. Melnikov betont: „Die Unternehmer sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und die nachhaltige Transformation mitzugestalten. Doch es muss realistisch umsetzbar sein und darf die Innovationskraft der Wirtschaft nicht einschränken.“ Damit sich wieder Vertrauen aufbauen könne, fordere die DIHK: „Keine zusätzlichen Belastungen, solange die Verhandlungen über das Omnibus-Paket noch nicht abgeschlossen sind!“
Dem Entwurf zufolge soll der Anwendungsbereich der CSRD eingeschränkt werden. Kleine und mittlere Unternehmen mit durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 450 Millionen Euro wären dann ausgenommen. Zurzeit gelten die Regeln für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro.
Weniger Vorschriften bei Lieferkettenrichtlinie
Bei der Lieferkettenrichtlinie plant die Europäische Kommission laut Entwurf weniger Vorschriften. Unter anderem soll die Frist, innerhalb der ein Unternehmen seine Partner in der Lieferkette auf deren Einhaltung der EU-Standards prüfen soll, von einem Jahr auf fünf erhöht werden. Außerdem will die Kommission die Frist, die die Mitgliedsstaaten für das Anpassen ihrer eigenen Gesetze haben, um zwei Jahre bis zum Juni 2028 verlängern.
Nachdem der Gesetzentwurf vorgelegt wurde, wird er von der Europäischen Kommission den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament vorgelegt, damit diese ihn beraten können.