In Brot, Kuchen, Nudeln, Kartoffel- und Käseprodukten sowie Obstkompott dürfen seit dem 10. Februar bis zu vier Prozent eines neuartigen Mehlwurmpulvers beigemischt werden. So hat es die Europäische Union verfügt. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Sicherheit des Produktes bestätigt.
Die Zutat muss jedoch als „UV-behandeltes Larvenpulver“ auf der Verpackung ausgewiesen werden. Zudem muss auf mögliche Risiken für Allergiker hingewiesen werden.
Fünfjährige Alleinvermarktung durch Nutriearth
Konkret geht es um „UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor“.
Die Zulassung betrifft die UV-Behandlung des Insektenpulvers, während die auch als Mehlwürmer bekannten Mehlkäfer in der EU bereits als Lebensmittel zugelassen sind. Ebenfalls erlaubt sind mittlerweile die Larven der Wanderheuschrecke, der Hausschnecke und des Getreideschimmelkäfers. Der Höchstwert unterscheidet sich je nach Produkt von einem Gramm bis vier Gramm pro 100 Gramm.
Der aktuelle Antrag auf Zulassung wurde von dem französischen Unternehmen Nutriearth gestellt, das nun für fünf Jahre das alleinige Vermarktungsrecht besitzt. Anschließend dürfen auch andere Unternehmen Zulassungsanträge stellen.