Union und FDP haben im Bundestag Gesetzentwürfe zur Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes vorgelegt. Die beiden Fraktionen begründen ihre Initiative mit hohem bürokratischen Aufwand und Wettbewerbsnachteilen für die betroffenen Unternehmen. Die Gesetzentwürfe wurden in die Bundestagsausschüsse überwiesen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Das seit Anfang 2023 geltende Gesetz verpflichtet Unternehmen, bei Produkten für den deutschen Markt die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards im Ausland sicherzustellen. Die Ampelregierung hatte in ihrer Wachstumsinitiative im Sommer Änderungen des Gesetzes angekündigt, um unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Umgesetzt wurden diese Änderungen bislang nicht.
„Das Lieferkettengesetz hat sich als großes zusätzliches Handelshemmnis für Firmen erwiesen“, begründet die FDP ihren Gesetzentwurf zur sofortigen Aufhebung. Der CDU-Abgeordnete Maximilian Mörseburg kritisierte, das Gesetz habe sein Ziel nicht erreicht und belaste die Unternehmen stattdessen mit zusätzlicher Bürokratie.
SPD und Grüne verteidigen Regelwerk
SPD und Grüne verteidigten das Gesetz. „Das Lieferkettengesetz hat dafür gesorgt, dass einheitliche Regeln für alle geschaffen wurden und gleiche Bedingungen für alle Firmen gelten“, teilte die SPD-Abgeordnete Annika Klose mit. Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Kretz betonte, seine Partei wolle bürokratische Belastungen für kleine Unternehmen so gering wie möglich halten.
Vor wenigen Monaten hatte die Europäische Union ein eigenes Lieferkettengesetz beschlossen. Die EU-Staaten müssen dieses binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Union argumentiert in ihrem Gesetzentwurf, es ergebe keinen Sinn, parallel an den Verpflichtungen aus dem deutschen Gesetz festzuhalten und von den Unternehmen gleichzeitig die Vorbereitung auf die europäische Richtlinie zu erwarten.