Menschenrechte und Umwelt EU lockert Lieferkettengesetz deutlich

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Die EU schwächt ihr geplantes Lieferkettengesetz ab. Die Regelungen gelten künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die zivilrechtliche Haftung für Verstöße entfällt komplett.

Dienstag, 09. Dezember 2025, 09:56 Uhr
Theresa Kalmer
Parlament und Rat der 27 EU-Mitgliedsländer haben sich bei den Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz auf lockerere Auflagen verständigt. Bildquelle: Getty Images

Die EU schwächt ihr geplantes Lieferkettengesetz deutlich ab. Unterhändler des EU-Parlaments und des Rats der 27 EU-Mitglieder einigten sich auf eine gelockerte Version der Auflagen, wie aus einer Mitteilung des Europäischen Parlaments hervorgeht. Die Regelungen sollen damit für deutlich weniger Unternehmen gelten.

Das Gesetz verpflichtet Konzerne, gegen Verstöße bei Menschenrechten und Umweltauflagen in ihren Lieferketten vorzugehen. Mit dem abgeschwächten Entwurf gilt dies aber nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten die Auflagen bei Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einer Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro greifen.

Im gelockerten Gesetzentwurf entfällt zudem die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen, die gegen die Regelungen verstoßen. Damit verlieren Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit. Als Strafe droht Konzernen eine Geldbuße von maximal 3 Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes. Künftig soll es auch keine Pflicht für Betriebe mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.

„Wir haben einen sehr guten Kompromiss erzielt. Wir machen die Nachhaltigkeitsregeln einfacher zu erfüllen, liefern historische Kostensenkungen für Unternehmen und liefern dennoch für die europäischen Bürger“, zitierte das Parlament den Berichterstatter Jörgen Warborn in der Mitteilung.

EU-Parlament stimmte im November für Abschwächung

Das EU-Parlament hatte Mitte November beschlossen, das Lieferkettengesetz abzuschwächen. Das Votum kam durch die Stimmen der konservativen Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien zustande und stieß auf scharfe Kritik. Das Parlament hatte das Lieferkettengesetz ursprünglich im April 2024 beschlossen. Es folgte jedoch heftiger Widerstand aus mehreren EU-Staaten und aus der Wirtschaft.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel im Mai sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert. Dem Kompromiss der Unterhändler müssen nun erneut das EU-Parlament sowie die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.