Verbraucherschutz Zustimmung für Green Claims Directive

Die Umweltministerinnen und -minister der EU haben sich am Montag in Luxemburg auf strengere Regeln für so genannte Green Claims – umweltbezogene Aussagen auf Produkten – verständigt. Damit will die EU Greenwashing vorbeugen.

Dienstag, 18. Juni 2024, 08:57 Uhr
Bettina Röttig
Artikelbild Zustimmung für Green Claims Directive
Bildquelle: Europäisches Parlament

Oft vermarkten Firmen Produkte oder Dienstleistungen als umwelt- oder klimafreundlich, obwohl sie es nicht sind. Die EU will freiwillige Aussagen von Unternehmen hinsichtlich der Umwelt- oder Klimafreundlichkeit von Produkten strenger im Rahmen einer so genannten Green Claims Direktive regulieren und einigte sich nun auf einen neuen Vorschlag.

Unternehmen sollen nach Willen der Länder etwa zur Untermauerung ihrer Angaben und Kennzeichnungen klare Kriterien und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse verwenden. Darüber hinaus sollen die Aussagen leicht verständlich und eindeutig sein. So soll klar erkennbar sein, worauf sich Umweltaussagen beziehen, beispielsweise Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit oder Biodiversität.

Der neue Vorschlag zielt speziell auf explizite Umweltaussagen (in schriftlicher oder mündlicher Form) und Umweltkennzeichnungen ab, die Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Umweltfreundlichkeit freiwillig verwenden und die sich auf die Umweltauswirkungen, -aspekte oder -leistung eines Produkts oder eines Händlers beziehen. Sie gilt auch für bestehende und künftige Umweltkennzeichnungssysteme, sowohl öffentliche als auch private.

Das allgemeine Konzept behält das Grundprinzip der Vorabprüfung ausdrücklicher Umweltangaben und Umweltzeichen bei, wie es im Kommissionsvorschlag vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass jede umweltbezogene Angabe vor ihrer Veröffentlichung von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden muss.

Gleichzeitig soll ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden, um bestimmte Arten von expliziten Umweltangaben von der Prüfung durch Dritte auszunehmen. Es wurden mehrere Unterstützungsmaßnahmen hinzugefügt, um KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, während des gesamten Verfahrens zu helfen. Dazu gehören die Bereitstellung von Leitlinien und Instrumenten sowie zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte. Sie können auch finanzielle Unterstützung und Schulungen umfassen. 

Das Vorhaben der Länder geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr. Die Staaten müssen nun mit dem Europaparlament einen Kompromiss aushandeln, dann können die neuen Regeln in Kraft treten. 

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