Lieferkettengesetz Europäischer Rat vertagt Entscheidung

Der Rat der Europäischen Union hat heute die Abstimmung über das Lieferkettengesetz verschoben. Am 16. Februar soll ein neuer Anlauf unternommen werden. Das hat die belgische Ratspräsidentschaft nach einem teilweise chaotischen Sitzungsverlauf entschieden.

Freitag, 09. Februar 2024 - Hersteller
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Hintergrund: Nach Angaben der Bundesregierung wollte sich Deutschland heute der Stimme enthalten, weil die FDP das Gesetz nicht mittragen will.  Eine Enthaltung wird wie ein Nein gewertet. Ursprünglich hatten sich Rat, Parlament und Kommission im so genannten Trilog-Verfahren bereits auf einen Kompromiss geenigt. Doch der steht heute auf der Kippe.

Das EU-Lieferkettengesetz soll europäische Unternehmen verpflichten, in aller Welt das Einhalten von Sozial- und Umweltstandards durchzusetzen, also auch bei den Zulieferern.  Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz sollen Informationen über Risiken in Sachen Naturschutz und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten sammeln, auswerten und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen. Wer gegen die Regeln verstößt, soll mit Bußgeldern oder Klagen rechnen müssen. 

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