Hiernach muss auch bei anderen Produkten wie Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees oder Marmeladen das Ursprungsland der verwendeten Früchte auf dem Frontetikett angegeben werden.
Sollte der verwendete Honig oder die Früchte aus mehreren Ländern stammen, müssten die Herkunftsstaaten in absteigender Reihenfolge angegeben werden, je nachdem aus welchem Land die meisten Zutaten kommen.
Damit die neuen Vorgaben in Kraft treten können, muss das Vorhaben zuvor endgültig mit den EU-Staaten ausgehandelt werden.