Mit der Kampagne „Erdöl Nein Danke!“ thematisiert Bübchen seit September die langjährige Kontroverse zum Einsatz von Paraffin in der Hautpflege. Dem hat das Landgericht Hamburg nun in Form einer einstweiligen Verfügung einen Riegel vorgeschoben (AZ 312 O 353/23). „Wir hätten erwartet, dass sich Johnson & Johnson einer offenen inhaltlichen Diskussion zu Paraffin in Pflegeprodukten stellt und nicht stigmatisch kritisierte Inhaltsstoffe per einstweiliger gerichtlicher Verfügung verteidigt. Gegen die Verfügung werden wir uns nun gerichtlich zur Wehr setzen“, so Martin Kemper, CEO von Bübchen.
Paraffin ist ein zugelassener Inhaltsstoff für die Kosmetik. Als Nebenprodukt aus der Gewinnung von Erdöl gilt es als günstiger Grundstoff für die Herstellung von Kosmetikprodukten. Das Magazin Öko-Test stuft Pflegeprodukte mit Paraffin aufgrund potenziell krebserregender Verunreinigungen ab. „Die Reaktion des Wettbewerbs zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Bübchen wird seinen Qualitätsvorsprung in der Markenkommunikation weiter thematisieren“, so Martin Kemper weiter.
Paraffin ist ein Nebenprodukt aus der Gewinnung von Erdöl und gilt als günstiger Grundstoff für die Herstellung von Kosmetikprodukten.