Strompreispaket des Bundes BVE und dti hadern mit kurzer Geltungsdauer

Die Bundesregierung will Unternehmen in Deutschland bei der Stromsteuer entlasten. Das wird von der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) zwar begrüßt, aber trotzdem kritisch kommentiert. So mahnt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Peter Feller (Foto), dass die Unternehmen langfristige Planungssicherheit bräuchten.

Freitag, 10. November 2023 - Hersteller
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Bildquelle: Santiago Engelhardt

Die reduzierte Stromsteuer von 0,05 Cent statt 1,537 Cent je Kilowattstunde ist zunächst lediglich für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Das Strompreispaket der Bundesregierung sei jedoch „ein Schritt in die richtige Richtung“, fügt Peter Feller hinzu. Nach der Darstellung der Bundesregierung sind sich SPD, Grüne und FDP darin einig, dass die niedrige Stromsteuer auch 2026, 2027 und 2028 fortgeführt werden soll. Allerdings steht das unter Finanzierungsvorbehalt.

Die beschlossene Entlastung soll nur für Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe gelten. Handel und Dienstleister sowie Privatkunden müssen weierhin den höheren Satz zahlen. Konkurrenzfähige Stromkosten müssten dauerhaft etabliert werden , meint ebenfalls Dr. Sabine Eichner, Gschäftsführerin des Deutschen Tiefkühl-Institutes (dti). Besonders im Blick hat das dti die energieintensiven kleineren und mittleren Unternehmen im internationalen und europäischen Wettbewerb. Sie seien jedoch gerade in der Ernährungswirtschaft oft standortgebunden, weil regionale Rohstoffe verarbeitet würden, und weil sie die Lebensmittelversorgung sicherten. Sabine Eichner unterstreicht: „Diese Unternehmen können und wollen den Standort Deutschland nicht verlassen, aber auch sie brauchen langfristig wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen.“

 

 

 

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