EuGH-Urteil Titandioxid-Pulver doch nicht krebserregend

Die EU durfte den Weißmacher Titandioxid in Pulverform, der unter anderem für diverse Medikamente oder Kosmetika verwendet wird, nicht als krebserregend einstufen. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union und erklärte eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission für nichtig.

Donnerstag, 24. November 2022 - Hersteller
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Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden (Rechtssachen T-279/20, T-288/20 und T-283/20). Die EU-Kommission hatte 2019 entschieden, dass das Farbmittel krebserregend ist, wenn es als Pulver eingeatmet wird und damit nun eine Schlappe gegen verschiedene Händler und Hersteller vor dem EU-Gericht erlitten. Zur Begrüdung sagte das Gericht, die EU-Kommission und die zuständige Europäische Chemikalienagentur habe einen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte. Bei der zugrundeliegenden Studie sei der Grad der Lungenüberlastung mit Titandioxidpartikeln nicht richtig ermittelt worden, da nicht alle relevanten Gesichtspunkte in die Berechnung eingeflossen seien.

Ein Stoff dürfe zudem nur als krebserregend eingestuft werden, wenn er tatsächlich die „intrinsische Eigenschaft“ habe, Krebs zu erzeugen. Titandioxid müsste also für sich genommen krebserregend sein. Die Gefahr für Krebs besteht laut Gericht nur in Verbindung mit bestimmten lungengängigen Titandioxidpartikeln, wenn sie in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, einer bestimmten Größe und einer bestimmten Menge vorhanden sind. Dies reiche jedoch für eine Einstufung des Stoffes als krebserregend nicht aus.

Der umstrittene Stoff steckt beispielsweise in Zahnpasta und Sonnencreme und besitzt oft keine funktionale Bedeutung, sondern sorgt lediglich dafür, dass Pasten oder Pillen weißer sind. In Lebensmitteln ist Titandioxid seit Anfang des Jahres verboten, weil negative Effekte auf das menschliche Erbgut und mögliche Krebsrisiken nicht ausgeschlossen werden konnten. Daran ändere auch das neue Urteil nichts, meldet die Deutsche Presse Agentur.

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