Bio-Mineralwasser Kein Ende des Streits in Sicht

Bereits seit über zehn Jahren wird über die Bezeichnung Bio-Mineralwasser gestritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun einer Revision des Urteils vom Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main eine Absage erteilt. Es bleibt aber kompliziert.

Dienstag, 22. November 2022 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Das SGS Institut Fresenius darf auch künftig sein Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ vergeben. Mit der jüngsten Entscheidung des BGH ist das OLG-Urteil von 2021 weiterhin rechtskräftig, demzufolge das SGS-Prüfprogramm für Biomineralwasser grundsätzlich den Anforderungen anspricht, die der BGH 2012 an die Produktbezeichnung „Bio-Mineralwasser“ gestellt hat. Dagegen hatte Neumarkter Lammsbräu 2018 Klage erhoben.

Es gibt allerdings für die Hersteller einen Wermutstropfen: Nach Auffassung der Richter darf Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung nicht durch Einsatz von Kies- und Sandfiltern behandelt werden. Dagegen hatten Fresenius und die anderen Prozessparteien eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Ziel war, die Einschätzung des Oberlandesgerichtes im Zuge eines Revisionsverfahrens aus der Welt zu schaffen. Auch Lammsbräu hatte in seinem Schriftsatz an das OLG bestätigt, dass an dem Filterverfahren für das Mineralwasser Volvic nichts auszusetzen sei.

Das SGS Institut Fresenius hat nach eigenem Bekunden vorsorglich die Entscheidung des OLG Frankfurt bei der letzten Aktualisierung seines Anforderungskatalogs im Frühjahr 2022 bereits berücksichtigt und braucht deshalb trotz der aktuellen BGH-Entscheidung an seinem Auszeichnungs-Konzept nichts zu ändern.

„Auch wenn wir weiterhin von der Rechtsauffassung überzeugt sind, dass die einfache Filtration von Mineralwasser durch Sand und Kies sowohl den gesetzlichen Anforderungen an Mineralwasser allgemein als auch den viel weitergehenden Anforderungen an ein Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung entspricht, können wir mit dem nun rechtskräftigen Urteil gut leben“, erklärt Sebastian Rau, Mineralwasserexperte beim SGS Institut Fresenius.

Dass der Streit noch nicht vorbei ist, zeigen die abschließenden Aussagen des Unternehmens: Das vom Kläger Neumarkter Lammsbräu verwendete Siegel entspreche aufgrund „fehlender klarer Vorgaben für die Wasserbehandlung mittels Filterung noch nicht den Ansprüchen des OLG Frankfurt und sei somit ohne Nachbesserungen des Anforderungskatalogs wettbewerbsrechtlich angreifbar", so SGS Fresenius.

Mehr zu dem Thema lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Lebensmittel Praxis.

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