Mit der „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ wurden Voraussetzungen für finanzielle Hilfen geschaffen. Fischereibetriebe können Kleinbeihilfen bis zu maximal 35.000 Euro pro Betrieb erhalten.
Das BMEL schöpft damit den Spielraum, den das EU-Recht ermöglicht, voll aus. Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.
Bundesminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Die wirtschaftliche Lage der Fischereibetriebe ist vielerorts bereits kritisch. Die gestiegenen Treibstoffkosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee nun besonders hart. Um ihnen unter die Arme zu greifen, haben wir ein zehn Millionen Euro starkes Hilfsprogramm aufgelegt. Damit wollen wir die von der Krise besonders betroffenen Fischereiunternehmen zielgerichtet und schnell unterstützen. Davon profitieren auch die direkt oder indirekt mit der Fischerei verbundenen Arbeitsplätze an der deutschen Nord- und Ostseeküste.“