Gerichtsprozess Freispruch für Herta

Ein französisches Gericht hat den Wurstwarenhersteller Herta freigesprochen. Weil ein Kind an einer Wurst erstickt war, musste sich der Konzern in Südwestfrankreich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Dienstag, 12. Juli 2022 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Freispruch für Herta
Bildquelle: Getty Images

Der Fall geht Medienberichten zufolge zurück auf den Sommer 2014. Damals war ein zwei Jahre und elf Monate alter Junge auf einem Campingplatz an einem Stück „Knacki-Wurst“ erstickt. Seine Eltern forderten daher klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Großbuchstaben geschrieben sein. Der Wursthersteller verwies vor Gericht darauf, dass die Hinweise auf den Verpackungen sich mittlerweile weiterentwickelt hätten.

Der Wurstwarenhersteller Herta hat nach eigenen Angaben Standorte im westfälischen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich.

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