Namensstreit Start-up will weiter für Milck klagen

Erweckt die Produktbezeichnung „Milck“ den Eindruck, dass es sich um ein Milcherzeugnis handelt? Darum dreht sich schon länger ein Rechtsstreit. Ein schwäbisches Start-up gibt nicht klein bei.

Freitag, 25. März 2022 -
Lebensmittel Praxis
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Der Rechtsstreit um das Kunstwort „Milck“ für aus Hanfsamen hergestellte Milch-Alternativprodukte soll nach dem Willen eines Start-ups in eine neue Runde gehen. Man habe bereits Berufung gegen ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegt, sagte Laura Rothgang vom Stuttgarter Unternehmen The Hempany der Deutschen Presse-Agentur. Das Stuttgarter Landgericht hatte im Februar entschieden, das Unternehmen dürfe vorerst nicht mehr mit dem Kunstwort werben. Die Werbung sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte der EU, hatte es geheißen.

Das Gericht habe auf die Fantasiebezeichnung und Marke „Milck“ einen absoluten Bezeichnungsschutz angewandt, kritisierte der Rechtsanwalt des Start-ups, Frank Hammel, laut einer Mitteilung. Man sehe „viele offene Fragestellungen in der Urteilsbegründung des Landgerichts Stuttgart“. Der Geschäftsführer von The Hempany, Dave Tjiok, sagte, neue Produkte müssten verbraucherfreundlich beworben werden können. Die Bezeichnung „Milch“ rechtfertige keine Sprachregelungen und das Verbot von Wortneuschöpfungen.

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts hatte einer Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben, einer unabhängigen Institution der deutschen Wirtschaft. Die Wettbewerbszentrale hatte von The Hempany verlangt, auf der Webseite Werbung für „Milckprodukte“, „hemp milck“ oder „Pflanzenmilck“ zu unterlassen. In der EU dürften nur Produkte tierischen Ursprungs als „Milch“ oder „Milcherzeugnis“ bezeichnet werden, hatte das Gericht argumentiert. Die EU-Verordnung untersage es, bei nicht-tierischen Erzeugnissen den Eindruck zu erwecken, dass es sich um ein Milcherzeugnis handele. Bei der Produktbezeichnung „Milck“ sei dies aber der Fall.

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