Demnach wurde Juul verboten, seine sogenannten Juul-Pods –„Kartuschen für E-Zigaretten“ – weiter zu vertreiben, „wenn deren Nikotingehalt von dem auf der Verpackung angegebenen Nikotingehalt abweicht, oder wenn auf der Kartusche das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne für die Entsorgung von Elektronikschrott fehlt.“ Ein Firmensprecher sagte „Spiegel Online“, dass sich auf den Kartuschen von Juul zwar kein Symbol befinde, auf der Verpackung aber schon. Man werde die Entscheidung anfechten und sei überzeugt, dass die Produkte gesetzeskonform seien. Die Kartuschen, die bereits in den Läden liegen, dürfen nach Darstellung des Firmensprechers aber weiterhin verkauft werden. Eine zweite einstweilige Verfügung untersagt Juul Labs die Inverkehrbringung von Kartuschen, bei denen der tatsächliche Nikotingehalt von dem auf der Packung angegebenen Wert um mehr als ein Milligramm abweicht. Der Firmensprecher sagte, dies habe jedoch keine Folgen, da sein Unternehmen im August das gesamte Pods-Sortiment umgestellt habe. Das bestehende Sortiment sei von dem Verbot nicht betroffen. Juul ist in Amerika mit einem Marktanteil von mehr als 70 Prozent unangefochten die Nummer Eins im Geschäft mit E-Zigaretten.
Juul Verkaufsverbot für E-Zigaretten-Hersteller
Das Landgericht Düsseldorf hat dem E-Zigarettenhersteller Juul verboten, seine Produkte in Deutschland zu verkaufen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, erhielt das Unternehmen zwei einstweilige Verfügungen des Landgerichts Düsseldorf.

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