Das Kartellamt verfügte „weitreichende Beschränkungen“ bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Facebook darf danach Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt hat. „Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Wenn der Nutzer die Einwilligung verweigere, dürfe Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen. Das Online-Netzwerk hat nun zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern. Komme Facebook den Auflagen nicht nach, könne das Kartellamt wiederholt Zwangsgelder von jeweils bis zu 10 Millionen Euro verhängen. Facebook kann Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und mit einem Eilantrag die Aussetzung der Fristen beantragen. Das Online-Netzwerk machte bereits deutlich, dass es sich vor Gericht wehren will. Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden – und jahrelang durch die Instanzen gehen.
Bundeskartellamt Schränkt Facebooks Datensammlung ein
Das Bundeskartellamt will die Sammlung von Nutzerdaten durch Facebook in Deutschland massiv einschränken und will damit einen Präzedenzfall für die Online-Wirtschaft schaffen.
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