Schweinehaltung Berlin will Klage einreichen

Das Land Berlin hält die Mindestflächen bei der bundesweiten Schweinehaltung für verfassungswidrig. Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz in Berlin teilte mit, man werde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Normenkontrollantrag einreichen.

Montag, 14. Januar 2019 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Berlin will Klage einreichen

Das Gericht soll prüfen, ob die geltenden Richtlinien für die Schweinemast mit den Vorgaben des Tierschutzes in Einklang stehen. Verbraucherschutz-Senator Dirk Behrendt (Grüne) sagte, gerade Berlin als Verbraucherstadt habe ein großes Interesse an einer rechtlich einwandfreien Tierhaltung. „Das massenhafte Einpferchen von Schweinen auf minimalstem Raum wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht.“ Dieser richtet sich gegen bestehende Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Berlin ist laut Verwaltung bislang das einzige Land, das für einen stärkeren Tierschutz den Rechtsweg beschreitet. Allerdings werden in der Hauptstadt auch kaum Schweine gehalten. Bei einer Normenkontrolle wird laut Bundesverfassungsgericht unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und unabhängig von eigener Betroffenheit des Antragsstellers die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm geprüft.

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