DMK Kartellamt stellt Musterverfahren ein

Das Bundeskartellamt hat heute das Musterverfahren wegen ihrer Lieferbedingungen gegen die Deutsche Milchkontor eG (DMK) eingestellt. Die DMK hat, als Reaktion auf das Verfahren, seine Lieferbedingungen verändert und die Kündigungsfrist auf zwölf statt 24 Monate reduziert.

Dienstag, 09. Januar 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Kartellamt stellt Musterverfahren ein
Bildquelle: DMK

Nach eigenen Angaben hat das Kartellamt weiterhin Zweifel, ob dies wettbewerblich ausreichend ist, will aber Abwarten, wie sich die Absenkung der Kündigungsfrist auf die Belebung des Wettbewerbs auswirkt.

Die aktuelle Marktentwicklung deutet, nach Angaben des Bundeskartellamts, auf eine stärkere wettbewerbliche Aktivität in den Jahren 2017–2018 im Vergleich zu 2013–2015 hin. 20 Prozent des von der DMK verarbeiteten Volumens seien gekündigt worden. Diese Entwicklung zeichnet sich auch für andere Molkereien ab. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob die Kündigungen tatsächlich zu einem Wechsel führten und ob die Ausdruck eines funktionsfähigen Wettbewerbs sind.

Im März 2017 kritisierte das Bundeskartellamt in einem Sachstandspapier die Milch-Lieferbedingungen. Bemängelt wurden vor allem die langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien. Im Zusammenspiel mit weiteren, Marktbedingungen, wie Alleinbelieferungspflichten, nachträglichen Preisfestsetzungen und bestimmten Marktinformationssystemen hätte dies zu einer Abschottung des Marktes und zum Nachteil der Erzeuger führen können.

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