Bei der Abstimmung in Straßburg am 13. April forderten sie zugleich mehr Informationen über mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen von Glyphosat. Der Beschluss des EU-Parlaments ist rechtlich nicht verbindlich, weil die Entscheidung von Experten eines ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel getroffen wird. Falls es in diesem Gremium keine absolute Mehrheit gibt, entscheidet die Kommission.
Glyphosat wird seit den 1970er-Jahren nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch von Privatleuten zur Unkrautvernichtung verwendet. Seit Ablauf des Patents im Jahr 2000 wird es nach Angaben des Parlaments von verschiedenen Herstellern vertrieben. Hunderte Pflanzenschutzmittel enthielten Glyphosat und seien in Europa zugelassen. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte in einem Gutachten grünes Licht für die Verlängerung der Zulassung gegeben.
Die deutsche Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte vor der Abstimmung im EU-Parlament erklärt, Berlin werde nur grünes Licht geben, wenn sichergestellt sei, dass alle Risiken bei der Anwendung von glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf ein vertretbares Maß reduziert würden. Der Wirkstoffe stecke in vielen Pflanzenschutzmitteln und werde zu oft eingesetzt. Die Grünen verwiesen darauf, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufe.