Mindestlohn beschlossen Lohnkosten steigen um 5,6 Milliarden Euro

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig. 

Mittwoch, 29. Oktober 2025, 12:18 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Beschlossene Sache: Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Bildquelle: Getty Images

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig. 

Grundlage für die Anhebung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie hatte sich im Juni nach kontroverser Debatte auf diesen Vorschlag geeinigt.

Bundesregierung rechnet mit moderatem Preisanstieg

Die Arbeitgeber hatten einen großen politischen Druck kritisiert. Die SPD hatte etwa eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro zum nächsten Jahr gefordert. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro. 

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Von der Erhöhung sollen nach früheren Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren.

Die Regierung schätzt in ihrer Begründung zur Verordnung, dass auf Arbeitgeber im kommenden Jahr durch den Schritt zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden und im Jahr darauf um rund 3,4 Milliarden Euro zukommen könnten. 

Bei so genannter vollständiger Überwälzung der Lohnerhöhungen könnten Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen. Nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, seien nicht zu erwarten, heißt es weiter.

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