Der Bundesrat soll auf seiner Sitzung am Freitag, 11. Juli, entscheiden, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vollständig aufgehoben wird. So hat es der Agrarausschuss der Länderkammer beschlossen. Das Gremium, das sich aus den Agrarministern der Länder zusammensetzt, übt scharfe Kritik an dem Gesetz und stuft es als nicht ziel- und praxisgerecht ein.
Das bereits überarbeitete Gesetz sieht zurzeit vor, dass die Produzenten mehr Zeit bekommen, die Kennzeichnungspflicht umzusetzen. Die Bundesregierung hatte kürzlich entschieden, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch auf den 1. März 2026 zu verschieben. Ursprünglich hätte Schweinefleisch bereits ab August 2025 mit einer Haltungskennzeichnung versehen werden müssen.
Kritik am Fehlen eines ganzheitlichen Konzeptes
Der Agrarausschuss der Länderkammer begrüßt zwar grundsätzlich die geplante Verlängerung der Übergangsfrist für kennzeichnungspflichtige Lebensmittel bis zum 1. März 2026. Er betrachtet diese Maßnahme jedoch als unzureichend. Der Ausschuss erkennt in einer Vorlage für die Bundesratssitzung „gravierende Schwachstellen und Lücken“ in dem Gesetz. Er kritisiert vor allem das Fehlen eines „ganzheitlichen Konzeptes zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland“.
Zu den Kritikpunkten gehören unter anderem der begrenzte Geltungsbereich, der nur Schweinemast und Frischfleisch von Mastschweinen umfasst, sowie das Fehlen eines Finanzierungskonzepts. Zudem fordert der Bundesrat, dass Unternehmen die Haltungsform „Stall“ ohne weitere Voraussetzungen stets und unbürokratisch ausloben dürfen.
Unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand beanstandet
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Umsetzung des Gesetzes. Der Agrarausschuss des Bundesrates betont, dass der Erfüllungsaufwand für die Länder deutlich höher ausfalle als im Gesetzgebungsverfahren. Dies gelte besonders für die nun geplanten anlasslosen Regelkontrollen vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Einzelhandel. Der Bundesrats-Agrarausschuss bezeichnet den Bürokratieaufwand in Form von Mitteilungs-, Dokumentations- sowie Überwachungspflichten für Betriebe und zuständige Behörden als „völlig unverhältnismäßig“.
