Das Europäische Parlament fordert eine Überarbeitung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten. Mit deutlicher Mehrheit sprachen sich die Abgeordneten für eine Reform des Benchmarkings aus, das Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko einstuft.
Erster Teil der Verordnung soll ab Dezember gelten
Die Parlamentarier verlangen eine Anpassung des Systems, damit Staaten mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko wie Deutschland nicht unverhältnismäßig belastet werden. Sie warnen: Ohne eine Reform bis zum geplanten Inkrafttreten der EUDR am 30. Dezember 2025 drohe ein Ausschluss der Familienforstwirtschaft. Und dies könnte Waldpflege, klimafreundlichen Umbau und Holzversorgung gefährden.
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, den Import und Export von Produkten zu verhindern, für deren Herstellung Waldflächen dauerhaft in Agrarflächen umgewandelt wurden. Sie betrifft sieben Rohstoffe: Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz sowie Rinder. Für große Unternehmen soll die Verordnung ab 30. Dezember 2025 gelten, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2026.
EU-Kommission veröffentlicht erste Risiko-Einstufung
Ende Mai veröffentlichte die Europäische Kommission ihre erste Benchmarking-Liste zur Entwaldung. Diese Liste stuft Länder nach „niedrigem“, „normalem“ oder „hohem“ Entwaldungsrisiko ein. Demnach erhielten nur vier Länder die Einstufung „hohes Risiko“: Weißrussland, Myanmar, Nordkorea und Russland. Deutschland wurde als Niedrigrisiko-Land eingestuft. Bemerkenswert: Brasilien und Indonesien, die häufig wegen massiver Abholzung ihrer Regenwälder in der Kritik stehen, landeten in der mittleren Kategorie.
Das Europäische Parlament fordert nun von der EU-Kommission ein rechtsverbindliches Überarbeitungspaket. Diese klare Positionierung folgt auf eine ähnliche Stellungnahme des EU-Ministerrats.
