Der bayerische Landtag hat das neue Ladenschlussgesetz verabschiedet. Bayern hält damit an den im Bundesvergleich strengsten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest. Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft. CSU und Freie Wähler stimmten dafür, die SPD dagegen. Grüne und AfD enthielten sich.
Händler dürfen an vier Tagen länger öffnen
Trotz der Beibehaltung der 20-Uhr-Grenze sieht das Gesetz einige Lockerungen vor. Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr bis maximal 24 Uhr ohne besonderen Anlass anbieten. Händler können an vier frei wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr öffnen.
Digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig rund um die Uhr öffnen, auch sonntags. Die Gemeinden legen die konkreten Öffnungszeiten an Sonntagen fest. Dabei gilt eine Mindestöffnungszeit von acht Stunden.
Gemeinden erhalten mehr Flexibilität bei Öffnungszeiten
Die Regelung für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bleibt unverändert. Sie beschränkt sich weiterhin auf vier Tage pro Jahr und muss anlassbezogen sein, etwa im Zusammenhang mit einem Markt oder einer Messe. In rund 500 bayerischen Gemeinden, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte gelten, erlaubt das Gesetz den Verkauf bestimmter Waren an 40 Sonn- und Feiertagen. Neu ist, dass das Sortiment künftig einen Bezug zur Region und nicht mehr zum spezifischen Ort haben muss.
Das neue Gesetz stellt Fernbusterminals bei den Öffnungszeiten und erlaubten Ausnahmen den internationalen Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleich. Bayern bleibt damit neben dem Saarland das einzige Bundesland, das an der 20-Uhr-Grenze für reguläre Ladenöffnungszeiten festhält.
