Google-Suchpraktiken HDE unterstützt Untersuchung der Europäischen Union

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die vorläufigen Ergebnisse der EU-Kommission zur möglichen Selbstbevorzugung von Google bei Suchergebnissen. Zugleich fordert der HDE faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer im Online-Sektor. 

Freitag, 21. März 2025, 09:11 Uhr
Thomas Klaus
Gewaltige Marktmacht: Google ist weltweit die meistgenutzte Suchmaschine. Bildquelle: Getty Images

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die vorläufigen Ergebnisse der Europäischen Kommission zur möglichen Selbstbevorzugung von Google bei der Darstellung von Suchergebnissen. Die Kommission untersucht derzeit, ob der Technologiekonzern gegen Artikel 6, Absatz 5 des Digital Markets Act (DMA) verstößt. Und sie sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Google-Mutter Alphabet gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen hat.

Alphabet kommt in vorläufiger EU-Bewertung schlecht weg

Laut dem Gesetz dürfen Gatekeeper ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht gegenüber ähnlichen Diensten Dritter bevorzugen. Doch die EU-Kommission ist zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Alphabet die eigenen Dienste wie Shopping, Hotelbuchungen, Transport oder Finanz- und Sportergebnisse in den Google-Suchergebnissen favorisiert. Alphabet behandele seine eigenen Dienste prominenter als andere, indem es sie ganz oben in den Google-Suchergebnissen oder auf speziellen Flächen anzeige, mit verbesserten visuellen Formaten und Filtermechanismen.

Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, unterstrich, wie bedeutsam es sei, dass die DMA durchgesetzt werde. Er betonte: „Große Tech-Unternehmen dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen, um ihre eigenen Services zu bevorzugen.“ Tromp hob hervor, dass dies für alle digitalen Plattformen gelte, unabhängig von ihrer Herkunft. Die europäischen Werte müssten respektiert werden.

Faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer

Für Handelsunternehmen und Verbraucher seien direkte Online-Verkaufskanäle und die Sichtbarkeit in den Google-Suchergebnissen unverzichtbar, erklärte der Verband. Der HDE fordert daher faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer. Tromp warnte jedoch: „Die Umsetzung des DMA darf nicht dazu führen, dass Preisvergleichsplattformen letztlich nur als zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern eingeführt werden.“

HDE fordert direkte Sichtbarkeit für Händler

„Verbraucher müssten weiterhin auf Wunsch Angebote von Händlerinnen und Händlern direkt finden können“, so Tromp. 

Der Verband bewertet die Veröffentlichung der vorläufigen Feststellungen der EU-Kommission als wichtigen Schritt, damit Klarheit in diesem Prozess geschaffen werde. Stephan Tromp: „Der DMA soll für mehr Fairness und Transparenz im digitalen Sektor sorgen. Damit das in der Praxis gelingt, muss die Einhaltung des DMA auch sichergestellt werden.“

Neue Produkte

Im Heft

Regional-Star 2025 - Die Nominierten