Die Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmitteln hängt stark von deren Herkunft ab. Bei Produkten aus Nicht-EU-Ländern überschritten im Jahr 2023 rund 8,5 Prozent der untersuchten Proben die geltenden Rückstandshöchstgehalte, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilte. Bei Waren aus Deutschland lag dieser Wert bei 1,0 Prozent, bei Produkten aus anderen EU-Staaten bei 1,3 Prozent.
Das Bundesamt untersuchte mehr als 22.000 Lebensmittelproben auf Rückstände von über 1.000 verschiedenen Stoffen. Bei häufig konsumierten Produkten wie Karotten, Kartoffeln und Äpfeln fanden die Prüfer kaum Überschreitungen der Grenzwerte. Auch saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren und Spargel wiesen den Angaben zufolge nur geringe Belastungen auf. „Bei einigen Lebensmitteln mit mehr als 100 untersuchten Proben wiesen mindestens drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände auf“, teilte das Bundesamt mit. Dies betraf besonders Kirschen, Mandarinen, Johannisbeeren, Tafeltrauben, Pfirsiche und Nektarinen sowie Orangen.
Deutlich häufiger überschritten die Rückstände die Grenzwerte bei Mangos, Pfeffer, Reis sowie schwarzem und grünem Tee. Auch Erdnüsse, Bohnen mit Hülsen und Kirschen waren stärker belastet. Bei diesen Produkten lagen zwischen 6,2 und 7,9 Prozent der untersuchten Proben über den Grenzwerten. Bei mehr als einem Drittel aller getesteten Produkte wiesen die Prüfer mehr als einen Wirkstoff nach. Besonders häufig fanden die Prüfer Mehrfachrückstände bei Kirschen, Mandarinen, Johannisbeeren, Tafeltrauben und Pfirsichen.
Bio-Lebensmittel mit weniger Rückständen
Bio-Lebensmittel enthielten deutlich weniger Rückstände als konventionell erzeugte Produkte. Knapp 72 Prozent der Bio-Produkte wiesen keine messbaren Rückstände auf. Bei konventioneller Ware lag dieser Anteil bei nur knapp 36 Prozent.
Das Bundesamt betonte, dass Werte unterhalb der Rückstandshöchstgehalte gesundheitlich unbedenklich seien. Eine Überschreitung bedeute nicht automatisch ein gesundheitliches Risiko. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolge ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten sei, erläuterte das Bundesamt.