Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Werbung für und den Verkauf von Lebensmitteln mit der Angabe „Anti-Kater“ für unzulässig erklärt.
Verstoß gegen europäische Verordnung
Eine solche Kennzeichnung verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung. Diese verbietet es, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben. Das Gericht stufte einen Kater nach übermäßigem Alkoholkonsum als Krankheit ein.
Der Senat begründete seine Entscheidung mit dem Ziel, zu verhindern, dass Verbraucher Lebensmittel als Ersatz für Arzneimittel ansehen und ohne ausreichende Aufklärung einnehmen. „Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig“, erklärte das Gericht.
Amazon-Händler bot Mineralstofftabletten an
Anlass für die Entscheidung war ein Fall, in dem ein Unternehmen Mineralstofftabletten mit dem Zusatz „Anti-Kater“ auf Amazon anbot. Ein Kläger wandte sich gegen die Bewerbung und den Vertrieb dieser Tabletten.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte die Vermarktung von Produkten, die mit der Linderung von Kater-Symptomen werben, erheblich beeinflussen.