Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beobachtet eine steigende Zahl von Cannabinoiden in Süßwaren. Besonders problematisch: Immer häufiger tauchen diese Stoffe in Produkten auf, die Kinder leicht mit gewöhnlichen Süßigkeiten verwechseln können.
Auch verbotene HHC festgestellt
Wie das BVL mitteilte, meldeten Behörden im vergangenen Jahr 20 Mal über das europäische Warnsystem RASFF solche verwechselbaren Produkte. Zu diesen zählen Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse. Neben Cannabidiol (CBD) fanden Prüfer in einigen Erzeugnissen auch das psychoaktive Hexahydrocannabinol (HHC). Der Verkauf von HHC ist in Deutschland inzwischen verboten.
Der Anteil der Meldungen zu cannabinoidhaltigen Produkten verdoppelte sich von 2022 auf 2023. Er stieg von drei auf sechs Prozent. Insgesamt gingen knapp 4.700 Meldungen zu möglicherweise gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien von Behörden der 31 angeschlossenen Staaten ein. „Dies ist ein neuer Höchststand“, erklärte das BVL.
Deutsche Behörden melden besonders häufig
Deutsche Behörden beteiligten sich besonders aktiv am Meldeprozess. Fast jede achte Meldung (592) kam aus Deutschland. Bei jeder fünften Meldung war Deutschland Empfänger der beanstandeten Ware, meist handelte es sich um Lebensmittel.
Neben dem Anstieg von Cannabinoiden in Lebensmitteln bestehen auch andere Probleme fort. Zu den häufigsten Warngründen zählten wie in den Vorjahren Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Obst und Gemüse aus der Türkei sowie Salmonellen in Geflügelfleisch aus Polen.