Auch bei Verkaufsstätten TÜV bemängelt immer größere Defizite beim Brandschutz

Die Mängelquote bei sicherheitsrelevanter Haustechnik und die Defizite beim Brandschutz öffentlicher Gebäude nehmen zu. In seinem Baurechtsreport nimmt der TÜV-Verband auch große Verkaufsstätten ab 2.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche in den Blick.

Freitag, 26. Juli 2024, 09:39 Uhr
Thomas Klaus
Bildquelle: Getty Images

Laut den Ergebnissen des aktuellen TÜV-Baurechtsreports wurden 2023 knapp 27 Prozent der Brandschutzanlagen im öffentlichen Bereich (Verkaufsstätten ab 2.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche inbegriffen) im laufenden Betrieb von den TÜV-Sachverständigen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet. Das ist ein Plus von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr. 2018 lag die Mängelquote noch bei 21,1 Prozent. Weitere 43,9 Prozent der Anlagen hatten 2023 „geringfügige Mängel“ und nur 29 Prozent blieben mängelfrei.

Die von den Sachverständigen geprüften Brandschutzsysteme umfassen neun Anlagentypen. Bei sechs Anlagentypen ist die Mängelquote gestiegen. So hatte fast jede dritte Feuerlöschanlage im Betrieb (31 Prozent) wesentliche Mängel. Das galt auch für 27,6 Prozent der Rauchabzugsanlagen und 21,3 Prozent der Brandmeldeanlagen. Außerdem wurden 35,4 Prozent der Lüftungsanlagen und 25,1 Prozent der Notstromaggregate (Sicherheitsstromversorgung) mit erheblichen Mängeln beanstandet.

Bei der Vorstellung des Berichts sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands: „Der technische Brandschutz ist nach wie vor unzureichend und wird seit einigen Jahren beanstandet.“ Eigentümer und Verwalter seien gefordert, die Funktionsfähigkeit der Brandschutzanlagen vollständig zu gewährleisten.

Die steigenden Mängelquoten werden aus TÜV-Sicht unter anderem durch  wachsenden Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen, Fachkräftemangel und eine sehr komplexe Gebäudetechnik verursacht. Aber auch Versäumnisse bei Wartung und Instandhaltung spielten eine große Rolle, heißt es. Bühler: „Eine weitere Hürde stellen die zahlreichen Bauvorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten dar, die bei Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Wir brauchen Bürokratieabbau auch auf den Baustellen. Vorgaben aus verschiedenen Rechtsgebieten müssen zusammengeführt oder vereinfacht werden.“ Die Sicherheit müsse dabei weiterhin oberste Priorität haben.

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