Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen juristischen Erfolg gegen Aldi Nord erzielt. Das Landgericht Köln verurteilte den Discounter nach Angaben der DUH dazu, ausgediente Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen. Bei einem Testbesuch soll Aldi Nord eine Rücknahme verweigert haben, woraufhin die DUH klagte. Eine Aldi-Mitarbeiterin gab laut DUH vor Gericht an, von der Rücknahmepflicht nichts gewusst und keine Schulung erhalten zu haben.
Aldi Nord wollte sich auf Anfrage der LP nicht zu dem Gerichtsverfahren äußern, betontr aber, dass die Rücknahme von Elektroaltgeräten in allen rund 2.200 Aldi Nord Märkten einheitlich geregelt sei. „Unsere Mitarbeitenden sind selbstverständlich entsprechend geschult. Es existieren klare Vorgaben und entsprechende Behältnisse, in denen Altgeräte aufbewahrt und für den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden“, so eine Sprecherin von Aldi Nord.
Die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kritisierte die vorgeworfene Unkenntniss der Mitarbeiterin scharf: „Dass die involvierte Aldi-Mitarbeiterin keine Kenntnis von einer Rücknahme von Elektroschrott hatte, lässt tief blicken und ist symptomatisch für die Verweigerungshaltung großer Supermärkte.“
Die Umweltorganisation fordert nun alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme alter Elektrogeräte in allen Filialen sicherzustellen und Kunden aktiv darüber zu informieren. Für eine kundenfreundliche Rücknahme fordert die DUH professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich oder eine schnelle persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Zudem brauche es ausreichend geschultes Personal, um Fehleinwürfe und lange Wartezeiten zu verhindern. Zudem kündigt die DUH weitere Testbesuche und rechtliche Schritte gegen Verstöße an.
Laut DUH fallen in Deutschland jährlich rund 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Davon werden jedoch nur etwa 40 Prozent ordnungsgemäß erfasst, wie die Organisation auf ihrer Website berichtet. Der größte Teil werde illegal entsorgt oder exportiert.
Die gesetzliche Rücknahmepflicht gilt seit Juli 2022 für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die regelmäßig Elektrogeräte im Sortiment führen. Davon sind die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe betroffen. Sie müssen Kleingeräte unter 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen, größere Geräte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts.