Zwei Drittel der Unternehmen würden zukünftig nicht mehr unter die deutschen Vorschriften zur Prüfung von Menschenrechts- und Umweltverstößen entlang ihrer Lieferkette fallen. Das hat Bundesfinanzminister Christian Lindner am heutigen Freitag zugesichert. Der FDP-Politiker fügte hinzu, dass die Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes zum „europarechtlich spätmöglichsten Zeitpunkt“ hinausgezögert werden solle.
Anlass für die Äußerungen war, dass der Bundestag heute das sogenannte Agrarpaket beschlossen hat. Im September muss noch der Bundesrat zustimmen. Unter anderem wird das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) von 2021 reformiert, das unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) verhindern soll.
Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, sollen nun dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt. Die UTP-Verbote werden durch ein Umgehungsverbot ergänzt. Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Und das Marktorganisationsgesetz soll an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst werden.