Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verhandlung über eine Schadenersatzklage gegen Melitta eröffnet. Das norddeutsche Handelsunternehmen Bartels-Langness (Bela) fordert von Melitta Schadenersatz in Millionenhöhe. Laut Bela zahlte das Unternehmen ab 2002 bis zu 11 Prozent über den normalen Preisen.
Das Verfahren begann am Mittwoch vor dem 6. Kartellsenat unter Vorsitz von Richter Ulrich Egger, der mehrere Zeugen anhörte. Das Urteil wird für den 21. März erwartet. Ursprünglich wurde die Klage von Bartels-Langness vom Landgericht Dortmund abgewiesen. Das Unternehmen betreibt unter anderem Warenhäuser wie „Famila“, Supermärkte wie „Markant“ und Bäckereien in Norddeutschland.
Melitta kontert die Vorwürfe und behauptet, dass Bartels-Langness selbst Teil eines Kartells war, das die Endverkaufspreise für Kaffee absprach. Der Kaffeeröster gibt an, dass Bela die vereinbarten Preiserhöhungen umgesetzt und von ihnen profitiert habe. Bela bestreitet jedoch jegliche Beteiligung an einem Kartell.
Der Rechtsstreit geht auf einen früheren Kartellfall zurück, bei dem das Bundeskartellamt 2014 und 2015 Bußgelder in Höhe von rund 50 Millionen Euro gegen mehrere Handelsunternehmen verhängte. Damals ging es um vertikale Preisabsprachen bei Melitta-Kaffeeprodukten. Melitta selbst wurde jedoch nicht belangt, da das Unternehmen mit den Behörden kooperierte.
Melitta war jedoch bereits 2009 wegen verbotener Preisabsprachen mit anderen Kaffeeröstern mit einer Geldbuße belegt worden. Das OLG Düsseldorf bestätigte 2014 das Urteil und erhöhte die Strafe auf 55 Millionen Euro.