Lieferkettengesetz EU-Parlament und EU-Staaten einigen sich

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.

Donnerstag, 14. Dezember 2023 - Handel
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Darüber hinaus müssen große Unternehmen einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind, wie die EU-Staaten mitteilten. Dabei sei auch vorgesehen, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden könnten, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, das sei in der Regel jedoch Formsache.

Den Angaben zufolge sind Unternehmen nach den geplanten Regeln für ihre Geschäftskette, also auch Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling verantwortlich. Der Finanzsektor soll zunächst von den Vorgaben ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Firmen, die nicht in der EU sitzen, fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen. Die EU-Kommission soll eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen.

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament sprach von einem guten Tag für die Menschenrechte. Sie hätte sich allerdings nach eigenen Angaben noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin sagte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinausgehe und mehr Unternehmen von den Regeln erfasst würden. In Deutschland gilt seit Jahresbeginn ein Lieferkettengesetz.

Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Unionspolitiker hatten sich in der Vergangenheit eher kritisch zu dem Gesetz geäußert. Sie befürchteten etwa zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht bei den Regeln eingeschlossen sind.

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