Mehrweg in der Gastronomie Behörden kontrollieren noch nicht

Seit Jahresbeginn müssen die meisten Lokale und Geschäfte Mehrwegbehälter für Essen zum Mitnehmen anbieten. Bei der Umsetzung hakt es. Auch deshalb sind die Behörden noch gnädig, wie ein Blick nach Hessen zeigt.

Mittwoch, 05. April 2023 - Handel
Markus Wörmann
Artikelbild Behörden kontrollieren noch nicht
Bildquelle: Klimaschutzoffensive des Handelsverband Deutschland

Die Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe kommt in Hessen auch drei Monate nach ihrem Inkrafttreten nur schleppend voran. Mit Kontrollen halten sich die Behörden bisher zurück und auch in der Umsetzung in Restaurants und Cafés zeigen sich „Ecken und Kanten“, wie der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Dehoga Hessen, Oliver Kasties, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Auch die Nachfrage nach Mehrwegbehältern seitens der Gäste sei bisher überschaubar.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar. Gastronomiebetriebe und Supermärkte, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Zwar sei das Gastgewerbe für eine Vermeidung von Plastik, doch erwiesen sich die neuen Vorschriften in der Praxis teils als schwierig. So bestünden etwa unklare Hygiene-Haftungsrisiken im Umgang mit Behältern, die Verbraucher zum Befüllen selbst mit in die Geschäfte mitbringen. Hier habe die Branche Fragen an das Bundesumweltministerium. Hinzu komme die Vielzahl von Mehrweg-Insellösungen, die eine Rückgabe von leeren Mehrweg-Behältern erschwerten. Grundsätzlich sehe er aber „große Chancen mittelfristig, dass man komplett Einweg verbannt“, sagte Kasties.

Zuletzt hatte die Deutsche Umwelthilfe dem Dehoga eine zu defensive Haltung bei der Mehrwegangebotspflicht vorgeworfen. Das Gastgewerbe und die Supermärkte, die Speisen vor Ort zum Verzehr abfüllen, hätten genügend Zeit gehabt, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen, bekräftigte der Verein in der vergangenen Woche und prangerte weitere bei Testbesuchen festgestellte Verstöße gegen das Gesetz an. Kasties bezeichnete es als „unglücklich, dass die Umweltorganisationen so draufschlagen“. Stattdessen sollten sie lieber mit dem Gastgewerbe an einem Strang ziehen.

Bei den Behörden zeigt man sich derweil noch abwartend. Kontrollen habe es bisher nicht gegeben, erklärte etwa das Regierungspräsidium Gießen. Es handele sich um „eine neue Vorschrift, auf die sich die Gastronomie auch einstellen können soll“. Es sei erkennbar, dass dies zunehmend geschehe und zahlreiche Mehrwegsysteme auf den Markt kämen. Betriebe, die ihrer Verpflichtung nicht nachkämen, würden zunächst über die gesetzlichen Vorschriften informiert. „Erst in letzter Konsequenz, wenn sich ein Betrieb trotz eingehender Erläuterungen und wiederholter Aufforderungen weigert, seiner Pflicht zum Anbieten von Mehrwegalternativen nachzukommen, wird von der Möglichkeit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens Gebrauch gemacht.“

Auch ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt erklärte, man sei „aktuell noch in der Aufklärungsphase“. Falls es Hinweise auf Verstöße gebe, gehe man diesen auch nach. Man setze zunächst auf Information und Aufklärung, bevor Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet würden. Erfahrungsgemäß sei die Umsetzung der Pflicht von Region zu Region unterschiedlich. Ein Teil der Betriebe gehe„konstruktiv“ damit um, „andere scheinen es auf sich zukommen zu lassen“, so der Sprecher. Belastbare Zahlen dazu lägen aber derzeit nicht vor.

Vom hessischen Umweltministerium hieß es, die Umsetzung der Vorschriften stelle für das Gastgewerbe und den Handel „eine erhebliche Herausforderung dar“. Daher habe man bereits vorab gemeinsam mit dem Dehoga Hessen „ein Merkblatt erarbeitet und in mehreren Veranstaltungen vorgestellt“, so das Ministerium. „Das Gastgewerbe wurde also zunächst proaktiv informiert und hat Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt bekommen.“ Ziel muss es jetzt sein, „die geltenden Regelungen zügig und flächendeckend umzusetzen“.

Derzeit sei die Pflicht, auch Mehrweg anbieten zu müssen, auf Geschäfte beschränkt, die Einweg-Getränkebecher oder Essensbehälter aus Plastik verkaufen. Aus Sicht des Ministeriums sollte geprüft werden, Mehrwegalternativen auch für andere Materialien zur Pflicht zu machen, damit die Anbieter nicht auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien wie Pappe ausweichen.

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