Die Branche will erreichen, dass auf Rohstoffe, die E-Zigaretten-Dampfer zur Herstellung von Flüssigkeiten (Liquids) nutzen, keine Tabaksteuer anfällt.
Bei den Rohstoffen geht es um zwei Basen: um Propylenglykol und um pflanzliches Glycerin. Viele E-Zigaretten-Nutzer stellen ihre Liquids selbst her und mischen diese beiden Rohstoffe mit Aromen sowie mit Nikotin. Das fertig gemischte Produkt unterliegt der Tabaksteuer. Fraglich ist aber, ob die Steuerpflicht schon bei den einzelnen Bestandteilen greift, also vor dem Mischen. Der Zoll vertritt die Auffassung, dass Tabaksteuer berechnet werden muss. Dadurch würden sich Rohstoffe für die Liquids bald erheblich verteuern. Noch gilt eine Abverkaufsfrist für Ware, die bis Ende Juni an den Handel geliefert wurde. Aber spätestens wenn die Frist im Februar ausläuft, wird es wesentlich teuer. Die Dampfer-Shops befürchten, dass sie dann einen beträchtlichen Teil ihres Geschäfts einbüßen - derzeit machen sie schätzungsweise ein Fünftel ihres Gesamtumsatzes mit dem Rohstoff-Verkauf und den Rest mit den Fertigprodukten (Liquids) und Geräten.
Konsumenten könnten besagte Rohstoffe viel billiger woanders beziehen, und zwar in Drogeriemärkten, in der Apotheke und bei Online-Händlern. Dort sind die Substanzen, die man etwa auch für Cremes und den Tierbedarf nutzen kann, nicht für die E-Zigaretten-Nutzung deklariert. Daher wird keine Tabaksteuer fällig, obwohl es die gleichen Rohstoffe sind. „Das ist unfair und erschwert das Geschäft unserer Branche erheblich“, sagt Oliver Pohland vom Verband des E-Zigarettenhandels. „Der ehrliche Händler ist hierbei der Dumme.“
Die E-Zigaretten-Branche und der Zoll streiten über die Auslegung des Gesetzes. Darin ist von „Erzeugnissen“ die Rede, die der Tabaksteuer unterliegen. Aber was ist ein Erzeugnis? Nur das fertige Produkt, sagen die Kläger: etwas, was „erzeugt“ wurde. Der Zoll hingegen versteht das Wort so, dass sowohl das Fertigerzeugnis als auch die «Mischkomponenten» für E-Zigaretten - Glycerin und Propylenglykol - tabaksteuerpflichtig seien.
Kurios mutet die im Gesetz verankerte Zweckbestimmung an: Werden die Rohstoffe zum Zwecke des E-Zigaretten-Dampfens verkauft, greift die Tabaksteuer. Fehlt dieser Zweck, tut sie es nicht. „Die in Apotheken und Drogeriemärkten angebotenen Produkte, wie Glycerin und Propylenglykol, unterliegen aufgrund der fehlenden Zweckbestimmung [...] nicht einer Besteuerung“, sagt eine Sprecherin der Generalzolldirektion.
In dem Streit zwischen der E-Zigaretten-Branche und dem Staat gibt es noch einen anderen Strang: Im Frühjahr hatte das Bündnis für Tabakfreien Genuss eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um weitere, in den nächsten Jahren anstehende Steuererhöhungen zu verhindern. Dass E-Zigaretten ein viel geringeres Schadenspotenzial als Tabakzigaretten haben und in der neuen Steuergesetzgebung trotzdem gleichgestellt werden, sei unverhältnismäßig, moniert das Branchenbündnis. Ob es zur Verhandlung kommt, entscheidet das BVG wohl erst 2023. In dem Jahr dürfte es auch am saarländischen Finanzgericht zum Rohstoff-Streit eine Entscheidung geben.