Laut Bekanntgabe der Kölner Messe sollen das bewährte Hygienekonzept „#B-Safe4Business“ sowie das 3-G-Konzept „CH3CK“, die den Zutritt im Rahmen von Covid für alle Messeteilnehmenden regeln und für „die umfassende Sicherheit aller Messeteilnehmenden sorgen“. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig vom 13. Januar bis 9. Februar, erlaube weiterhin Fachmessen wie die ISM und die Pro Sweets Cologne. Sie ermögliche mit der 3G-Regel für geimpfte, getestete und genesene Personen den Zutritt mit einem amtlichen Ausweisdokument (mit Lichtbild, Name und Geburtsdatum) zu beiden Messen. Der Zugang erfolge nach Prüfung entsprechender Nachweise bei Vorzeigen eines Ausweises.
Zu weiteren Maßnahmen gehören Desinfektionsmittelspender an allen wichtigen Stellen des Messegeländes, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Sanitäranlagen und anderen Kontaktflächen sowie der Einsatz von modernen Lüftungsanlagen. Die Messegastronomie wird für alle Messeteilnehmenden ebenfalls weiterhin unter 3G-Bedingungen geöffnet. Dies gilt ebenso für nicht-touristische Übernachtungen, die unter 3G-Bedingungen möglich sind. Personen ohne Immunisierung benötigen hierfür einen gültigen Test.
Als zwei der international führenden Branchenevents für die Süßwaren- und Snackindustrie hält die Kölner Messe beide Veranstaltungen für unverzichtbare Termine. Geschäftsführer Oliver Frese betont: „Beide Messen leben von der Vielfalt. Der Zuspruch einer Vielzahl nationaler und internationaler Unternehmen zu beiden Messen stimmt uns sehr optimistisch, dass uns der Restart gelingt.“ Zudem stellt er klar: „Die Sicherheit und Gesundheit unserer ausstellenden Unternehmen, des Fachpublikums und auch unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat höchste Priorität.“