BMEL Klöckner will Wertschätzung für Landwirtschaft erhöhen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat unter dem Motto „Kraut und Rüben. Gibt’s nicht für’n Appel und’n Ei – Landwirtschaft ist mehr wert“ eine Informationskampagne gestartet, um die Wertschätzung für die Landwirtschaft und Lebensmittel zu erhöhen.

Mittwoch, 31. März 2021 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: BMEL

"Beim Einkauf entscheidet oft der Preis. Gleichzeitig ist uns allen Qualität wichtig – und eine Landwirtschaft, die auf mehr Tierwohl, Klimaschutz und Artenvielfalt achtet", so heißt es im BMEL. "Aber mehr Nachhaltigkeit im Stall und auf dem Acker gibt es nicht zum Nulltarif!"

Der neue Verhaltenskodex, den der Handel gestern als Selbstverpflichtung zu einer fairen Zusammenarbeit mit den Landwirten vorgelegt hatte, gehe auch in die richtige Richtung. „Es ist ein erster Schritt hin zu einem besseren Miteinander in der Lebensmittelkette", so Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner. In zahlreichen Runden habe sie auch darauf hingewirkt und auch einen eigenen Vorschlag für die Themen eines solchen Kodex vorgelegt. Auch das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken wirke daraufhin. "Die jetzt vorgestellte Initiative kann eine gute Basis für einen besseren Interessenausgleich zwischen den Marktpartnern sein", sagt Klöckner, die diesen Prozess und vor allem die konkrete Umsetzung und Wirksamkeit der angekündigten Maßnahmen aufmerksam verfolgen will“

Mit einem neuen Verhaltenskodex macht der Lebensmitteleinzelhandel deutlich, dass die Branche großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Landwirten legt. Die Vorgaben nehmen auch die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung im Bereich Handelspraktiken
(UTP) vorweg.„Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel hat ein großes Interessean einer heimischen Landwirtschaft und einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Erzeugern. Dabei handelt es sich keineswegs nur um ein Lippenbekenntnis. Das macht nun auch der Verhaltenskodex noch einmal klar“, so HDE- Präsident Josef Sanktjohanser.

In dem Dokument verständigen sich die Lebensmitteleinzelhändler in Form einer Selbstverpflichtung auf die Grundlagen einer fairen Zusammenarbeit mit den Erzeugern. Das Bekenntnis im Kodex geht über eine Verpflichtung zur Einhaltung geltenden Rechts hinaus. Nicht zuletzt werden nämlich wichtige Gegenstände der UTP-Richtlinie aufgegriffen und damit sofort zur Anwendung gebracht, während die derzeit in nationales
Recht umzusetzenden EU-Regeln für laufende Lieferverträge selbst nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erst nach einer Übergangszeit anwendbar sein werden. Zudem finden sich in der Vereinbarung Vorgaben für eine angemessene Standardsetzung, zur Kommunikation mit den Verbrauchern, beispielsweise in der Werbung, sowie ein Bekenntnis zu den regionalen Lieferketten. Schließlich wird zur außergerichtlichen und freiwilligen Streitbeilegung zwischen Erzeugern und Händlern die Einrichtung einer Ombuds- bzw. Schiedsstelle in den Blick genommen, deren
konkrete Ausgestaltung noch einer separaten Verfahrensordnung vorbehalten bleibt.

 

 

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