Deshalb will sie für den Rest des Jahres vier verkaufsoffene Sonntage ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Bürger so die Chance erhalten, aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen.
Das Ladenöffnungsgesetz gilt unverändert, so dass jede Kommune ihre verkaufsoffenen Sonntage durch eigene Rechtsverordnung festlegen muss. Auch die Vorgabe, dass je Verkaufsstelle jährlich maximal acht, nicht aufeinanderfolgende Sonntage freigegeben werden dürfen, gilt weiterhin. Die Landesregierung will den Kommunen die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch bis zu vier verkaufsoffene Sonntage festzulegen, wenn durch die Pandemieauswirkungen eine Gefährdung des Einzelhandels in der jeweiligen Stadt besteht, heißt es aus dem zuständigen Wirtschafts- und Digitalministerium. Ein entsprechender Erlass ist in Arbeit.
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Foto): „Wir müssen jetzt alle Möglichkeiten nutzen, den Handelsunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in dieser herausfordernden Situation zu helfen. Verkaufsoffene Sonntage eröffnen wichtige Umsatzchancen und helfen, Arbeitsplätze zu sichern und zugleich die Attraktivität der Innenstädte zu erhöhen.“ Gebraucht würden – in Zeiten wie diesen – maßvolle, pragmatische Lösungen, um gemeinsam gut durch die Krise zu kommen. „Dabei sind wir uns der Bedeutung des Sonntagsschutzes bewusst und werden deshalb eine maßvolle Regelung treffen“, so der Liberale.