Lebensmittelverband Deutschland „Lebensmittel kein Übertragungsweg“

Es gibt nach einer Meldung des Lebensmittelverband Deutschland keinen Grund, Lebensmittelverpackungen nach dem Einkauf zu desinfizieren: Dies zeigten aktuelle Erkenntnisse wissenschaftlicher Institutionen, des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Verband hat zum Thema Hygiene einen Leitfaden erstellt.

Mittwoch, 01. April 2020 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild „Lebensmittel kein Übertragungsweg“
Bildquelle: Carsten Hoppen

SARS-CoV-2-kontaminierte Lebensmittel oder Verpackungen stellten kein Infektionsrisiko oder einen Übertragungsweg zur Ausbreitung von Covid-19 dar: Der Lebensmittelverband Deutschland reagiert mit seiner Pressemeldung auf Medienberichte, die Verbraucher dazu anregen, mit Desinfektionsspray einkaufen zu gehen oder dieses zu Hause zu verwenden. Dies sei unverantwortliche Panikmache in Zeiten, in denen die Menschen ohnehin durch die Gesamtsituation verunsichert seien, so der Verband.

Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands: „Der entscheidende Übertragungsweg der Coronaviren ist die Tröpfcheninfektion, bei der die Viren in infektiösen Mengen von infizierten Menschen durch Husten oder Niesen als Tröpfchen in die Luft abgegeben und anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden und so in die Schleimhäute der oberen Atemwege gelangen.“

Übertragungen über Oberflächen, wie Einkaufswagen oder Lebensmittelverpackungen, die kurz zuvor mit Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person kontaminiert wurden, seien als Schmierinfektionen zwar theoretisch denkbar. „Aber dann müsste man sich nach Kontakt mit diesen Oberflächen umgehend mit den Händen in den Mund oder in die Augen fassen, denn Coronaviren haben eine geringe Stabilität, wenn sie keinen lebenden Wirt haben“, sagte Dr. Stähle. Da Infizierte ja in Quarantäne seien, sei dieses Szenario eines solchen Übertragungswegs eher unwahrscheinlich.

Dr. Stähle: „Das heißt im Klartext: Wer sich an die allgemeinen Hygieneregeln des Alltags hält, sich während des Einkaufens nicht ins Gesicht und schon gar nicht an den Mund fasst und sich zu Hause gründlich die Hände wäscht, hat einen ausreichenden Infektionsschutz.“ Unverpackte Lebensmittel wie Obst und Gemüse sollten ohnehin generell vor dem Verzehr gewaschen beziehungsweise geschält werden.

Der Lebensmittelverband Deutschland hat zudem aktuell eine Argumentationshilfe erstellt, die Handel und Hersteller in einer einheitlichen Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung der Lebensmittelsicherheit in Zeiten der COVID-19-Pandemie unterstützen soll. Das Papier „Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz – Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away“ zeigt die für den Erhalt der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit notwendigen Rahmenbedingungen auf, ergänzt um den Blick auf Arbeits- und Kundenschutzmaßnahmen.

Es wurde vom Lebensmittelverband in Kooperation mit den Fachverbänden der Branche entwickelt. Die Eckpunkte bieten, so der Verband, auch aus Sicht der Lebensmittelüberwachungsbehörden das geeignete Instrumentarium, um der Verantwortung für Hygiene und Sicherheit der Lebensmittel nachzukommen, und fußen auf den vom BfR aufgestellten Grundsätzen zum Coronavirus-Geschehen. Den Leitfaden gibt es zum Downloaden hier

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