Nach aktuellem Stand der Dinge soll der Warenverkehr von Lebensmittel und Agrarprodukten weitgehend ungestört auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU weitergehen. Eine harte Grenze zwischen dem zu Großbritannien gehörenden Nordirland und dem zur EU gehörenden Irland soll vermieden werden. Der Streit um den „Backstop“ wurde beigelegt. Phytosanitäre Kontrollen im Warenverkehr sollen zwischen Nordirland und Irland ohne Unterbrechungen der Lieferketten organisiert werden. Auch die EU-Lebensmittelstandards und die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sollen demnach festgeschrieben sein.
Dass Premierminister Johnson spät, aber nicht zu spät Einsicht zeige, sei ein wichtiger Schritt. „Denn nur mit einem geregelten Austritt können die chaotischen Verhältnisse in allen Lebensbereichen und nicht zuletzt für die Wirtschaft verhindert werden“, so Dr. Bingmann. „Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass diese Einigung die notwendige Zustimmung der Staats- und Regierungschefs sowie im Europaparlament und Britischen Unterhaus findet, damit es endlich Klarheit und Planungssicherheit für unsere Unternehmen gibt.“
Allerdings muss der Deal am Samstag vom britischen Parlament angenommen werden; eine Mehrheit für Premierminister Johnson ist dabei nicht sicher. Laut Medienberichten will die nordirische DUP dagegen stimmen; auch die notwendigen Stimmen von Johnsons eigener Partei sowie von der Labour Party fehlen möglicherweise. Sollte das passieren, muss Johnson Brüssel um Brexit-Aufschub (voraussichtlich bis Ende Januar) bitten.
Herkulesaufgabe für die Zukunft bleibt jedoch – wenn der Deal angenommen wird – das dann fällige Aushandeln eines Handelsabkommens mit der EU.