Tabakwaren Schockbilder dürfen verdeckt werden

Supermärkte müssen Schockfotos auf Zigarettenschachteln und Tabakprodukten auch künftig nicht für sämtliche Kunden sichtbar an der Kasse präsentieren. Das entschied das Oberlandesgericht München und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München.

Donnerstag, 25. Juli 2019 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Schockbilder dürfen verdeckt werden
Bildquelle: Hoppen

Die Initiative Pro Rauchfrei wollte mit der Klage zwei Edeka-Geschäften verbieten lassen, die Warnbilder im Verkaufsautomaten zu verdecken. Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass zusammen mit Warnungen wie „Rauchen ist tödlich“ auf Zigarettenpackungen abschreckende Fotos gezeigt werden müssen, die mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen.

In vielen Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber verdeckt. Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem Jahr: Die Schockbilder müssen im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse ist demnach keine Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“.

Pro Rauchfrei will notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer nach dem Urteil sagte. Ziel von Pro Rauchfrei ist es, den Zigarettenverkauf in Automaten in Deutschland grundsätzlich zu verbieten. „Deutschland ist das einzige Land, in dem es überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt“, sagte Ermer.

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