Zum Hintergrund: Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, sagte Sprecher Thomas Bradler. Zuvor hatte das Landgericht München Amazon zur Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich nun das Oberlandesgericht an und ließ keine Revision zu. Dagegen werde Amazon Widerspruch einlegen, kündigte ein Unternehmenssprecher an, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Amazon lasse sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisierten die Richter nun: „Wenn ich den Knopf drücke – heißt das: Ich will Ariel um jeden Preis? Darf statt Pulver- auch Flüssigwaschmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intransparent ist“, wird der Senatsvorsitzende Andreas Müller zitiert.