Amazon Gericht untersagt Dash-Buttons

Amazon verstößt mit seinen WLAN-Bestellknöpfen, den so genannten Dash-Buttons, gegen die Gesetze für den Internethandel, urteilt das Oberlandesgericht München. Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führen nach Ansicht der Richter zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der zwingend notwendige klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten.

Freitag, 11. Januar 2019 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Mars

Zum Hintergrund: Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, sagte Sprecher Thomas Bradler. Zuvor hatte das Landgericht München Amazon zur Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich nun das Oberlandesgericht an und ließ keine Revision zu. Dagegen werde Amazon Widerspruch einlegen, kündigte ein Unternehmenssprecher an, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

Amazon lasse sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisierten die Richter nun: „Wenn ich den Knopf drücke – heißt das: Ich will Ariel um jeden Preis? Darf statt Pulver- auch Flüssigwaschmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intransparent ist“, wird der Senatsvorsitzende Andreas Müller zitiert.

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