Markenrechtsstreit Aldi Suisse muss Schokoladenkugeln vom Markt nehmen

Ein Schweizer Gericht gibt Lindt & Sprüngli im Streit um Schokoladenkugeln teilweise recht. Aldi Suisse darf seine rot verpackten Kugeln der Marke Moser Roth nicht mehr verkaufen – bei anderen Farben sieht das Gericht keine Verwechslungsgefahr. Der Discounter muss zudem Verkaufszahlen und Umsätze offenlegen.

Mittwoch, 15. April 2026, 09:48 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Im Markenrechtsstreit um Schokoladenkugeln entscheidet ein Schweizer Gericht zugunsten von Lindt. Bildquelle: Getty Images

Aldi Suisse muss rot verpackte Schokoladenkugeln in der Schweiz vom Markt nehmen. Das Handelsgericht im Kanton Aargau sieht eine Verwechslungsgefahr mit den Lindor-Kugeln des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli, wie aus einem Urteil vom 10. März hervorgeht.

Lindt hatte gegen den Discounter geklagt, weil dieser unter der Marke Moser Roth Schokoladenkugeln verkaufte, die den Lindor-Kugeln ähnelten. Aldi Suisse bot die Kugeln nach eigenen Angaben seit 2016 in der Schweiz an. Das Gericht gab Lindt in Bezug auf die rot verpackten Kugeln recht. In dem Urteil heißt es laut der Mitteilung: „Die Beklagte lehnt ihre rote ,Feine Schokoladenkugel' in unnötiger Weise (...) an die rote Lindor-Kugel an.“ Es gebe keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass Aldi seine Schokokugeln in einer Aufmachung anbiete, die den Lindor-Kugeln so ähnlich sei.

Bei farbig anders verpackten Kugeln sah das Gericht dagegen keine Verwechslungsgefahr. Zusätzlich forderte es Aldi Suisse auf, die Anzahl der verkauften roten Kugeln und den damit erzielten Umsatz offenzulegen.

Die Lindor-Kugeln gelten als Markenzeichen von Lindt. Sie sind wie ein Bonbon verpackt und werden sowohl einzeln als auch in größeren Packungen verkauft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die „Aargauer Zeitung“ über den Fall berichtet.