Die beiden Kinder des einstigen Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker waren wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrotts und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu zwei Jahren und neun beziehungsweise acht Monaten Haft verurteilt worden.
Sie hatten sich selbst unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. Anton Schlecker selbst wurde zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt.