Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg stellt sich gegen eine Verlagerung der Produktion von Eberswalder Würstchen. Die Kammer besitzt die Kollektivmarke „Eberswalder Würstchen“ und bindet diese an die Herstellung im Raum Eberswalde, wie sie mitteilte.
Hintergrund ist die angekündigte Schließung der Wurstproduktion in Britz bei Eberswalde. Das Unternehmen EWN Wurstspezialitäten will die traditionsreiche Wurstfabrik Ende Februar schließen. Die Produkte verkauft der Hersteller unter der Marke „Eberswalder“. Nach Ansicht der IHK Ostbrandenburg kann diese Marke nicht losgelöst von der Kollektivmarke „Eberswalder Würstchen“ an anderen Produktionsorten verwendet werden.
Das Unternehmen widerspricht dieser Auffassung. „Nach aktueller Planung sollen die Produkte der Marke an anderen ostdeutschen Standorten mit vornehmlich ostdeutschen Rohstoffen produziert werden“, teilte das Unternehmen mit. „Die Wort-Bildmarke ,Eberswalder' befindet sich in unserem Besitz“, hieß es weiter. Nach Auffassung der Fachanwälte könne sie weiterhin genutzt werden. Das Unternehmen kündigte an, in den kommenden Tagen direkt mit den Verantwortlichen der IHK sprechen zu wollen.
Zur-Mühlen-Gruppe will mit IHK sprechen
Das Wurstwerk gehört seit 2023 zur Zur-Mühlen-Gruppe, einer Tochter des Fleischkonzerns Premium Food Group, ehemals Tönnies. Die IHK Ostbrandenburg erklärte, sie werde als Markeninhaberin alle Bestrebungen unterstützen, die dazu beitragen, dass weiterhin „Eberswalder Würstchen“ original in der Region um Eberswalde hergestellt werden können. Auch andere Fleischverarbeiter dürften den Namen verwenden – solange sie im Raum Eberswalde produzieren und dabei bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen.
Die Marke „Eberswalder Würstchen“ besteht laut IHK seit 1987 und soll die regionale Produktion und Tradition schützen. Eigentümerin sei die Kammer seit 1995. Sie habe das damals drohende Abwandern der Produktion verhindern wollen.
